Allgemeine Geschäftsbedingungen PlotterMe

Allgemeines
Die vorliegenden Bedingungen sind für sämtliche unserer Lieferungen und Dienstleistungen bindend. Abweichende Bedingungen seitens des Käufers/Bestellers finden keine Anwendung. Zusätzliche Bedingungen und Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.

Vertragsschluss/Bestellung
Die Bestellung stellt ein verbindliches Angebot dar. Wir behalten uns das Recht vor, dieses Angebot innerhalb einer Woche nach unserer Wahl anzunehmen, indem wir entweder eine Auftragsbestätigung zusenden oder die bestellte Ware an den Besteller versenden.

Preisgestaltung und Zahlungsmodalitäten
Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gelten die Preise innerhalb des Festlandes der BRD einschließlich Verpackung „ab Werk“. Angebote und Preislisten sind unverbindlich und verstehen sich in EURO zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Zahlungsverzug werden sämtliche Forderungen sofort fällig. Ausstehende Lieferungen erfolgen erst nach vollständiger Begleichung offener Forderungen. Die Geltendmachung weiterer Ersatzansprüche wie Verzugszinsen behalten wir uns vor. Dem Käufer/Besteller steht ein Zurückbehaltungsrecht nur aufgrund von Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis zu. Die Aufrechnung gegen unsere Forderungen ist nur mit unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

Lieferung
Die Lieferung erfolgt in der Regel kurzfristig. Angegebene Lieferzeiten dienen als Richtwert und sind unverbindlich. Wir behalten uns das Recht vor, Teillieferungen durchzuführen. Sollten Liefertermine nicht eingehalten werden oder Lieferungen aus Gründen höherer Gewalt oder anderer von uns nicht zu vertretender Störungen wie Krieg, terroristische Anschläge, Unwetter, Katastrophen, Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen oder Arbeitskämpfe, einschließlich solcher, die Zulieferanten betreffen, verzögert werden, verlängern sich die vereinbarten Lieferfristen angemessen. Das gleiche gilt, wenn der Käufer/Besteller ohne unser Verschulden seinen Mitwirkungspflichten, insbesondere der Leistung der vereinbarten Anzahlung(en) oder Vorkasse, nicht oder nur verzögert nachkommt.

Versand
Sofern in der Bestellung keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, erfolgt der Versand „ab Werk“. Falls der Käufer/Besteller kein Verbraucher ist, gehen die Waren durch uns an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt gemäß § 447 Abs. 1 BGB über. Eventuelle Ersatzansprüche gegenüber dem Transporteur treten wir an den Käufer/Besteller ab. Die Kaufpreisforderung bleibt im Falle eines Transportschadens unberührt. Etwaige Ersatzansprüche gegenüber dem Transporteur werden wir an den Käufer/Besteller abtreten. Im Falle eines Transportschadens bleibt die Kaufpreisforderung unberührt.

Montage / Montagebedingungen
Sofern vereinbart, übernehmen wir Montagearbeiten für Sie. Die Montagen können entweder durch uns selbst oder durch Subunternehmer durchgeführt werden. Die Kosten hierfür werden projektabhängig und separat in Rechnung gestellt. Die Kalkulation der Montagekosten erfolgt auf Basis der Angaben des Käufers/Bestellers oder unserer eigenen Dokumentation, sofern wir das Objekt im Voraus besichtigt und vermessen haben. Sollte der Käufer/Besteller in der „Checkliste für die Montage in Ihrem Haus“ unrichtige Angaben gemacht oder wesentliche Informationen verschwiegen haben, behalten wir uns das Recht vor, etwaige zusätzliche Kosten neben dem vereinbarten Preis dem Käufer/Besteller in Rechnung zu stellen. Der Käufer/Besteller sichert zu, dass die Montage in seinen Räumlichkeiten ohne weitere Vorarbeiten beginnen kann, insbesondere dass keine Demontage von vorhandenem Mobiliar oder Umbauarbeiten erforderlich sind und keine anderen Hindernisse für die Montage bestehen. Elektroinstallationen, die eventuell benötigt werden, sind nicht Teil des Montageauftrags und müssen von einem Fachunternehmen auf Kosten des Käufers/Bestellers durchgeführt werden. Sollten sich aufgrund unrichtiger Angaben des Käufers/Bestellers Verzögerungen oder zusätzliche Kosten ergeben, beispielsweise durch fehlerhafte Pläne oder nicht montagefertige Räumlichkeiten, behalten wir uns das Recht vor, die entstehenden Mehrkosten in Rechnung zu stellen.

Garantie/Gewährleistung
Unsere Garantie erstreckt sich lediglich auf die Herstellergarantie der verwendeten Materialien. Sollte während der Garantiezeit dennoch ein Mangel an einem unserer Produkte auftreten (Garantiefall), werden wir nach eigenem Ermessen das Produkt reparieren oder ersetzen, sofern der Mangel nicht auf normalen Verschleiß, einen Unfall oder unsachgemäßen Gebrauch zurückzuführen ist. Weitere Ansprüche wegen Mängeln sind von dieser Garantie ausgeschlossen. Wir bitten darum, Produkte ausreichend geschützt und verpackt zurückzusenden. Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche bleiben hiervon unberührt. Sofern es sich bei dem Kauf um ein Handelsgeschäft handelt, obliegt es dem Käufer entsprechend den gesetzlichen Vorschriften (gemäß § 377 HGB), die Ware unmittelbar nach Erhalt auf etwaige Schäden zu überprüfen. Offensichtliche Mängel sind uns innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Ware mitzuteilen. Später auftretende oder versteckte Mängel sind uns unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Sollte daraufhin eine Mängelbeseitigung durch uns aufgrund eines Garantie- oder Gewährleistungsfalls erforderlich sein, erfolgt diese auf unsere Kosten, sofern der Mangel auf unser Verschulden zurückzuführen ist.

Haftung
Alle Schadensersatz- und Kostenerstattungsansprüche des Käufers/Bestellers gegen uns, unabhängig von der rechtlichen Grundlage, wie Vertragsverletzung, Verschulden beim Vertragsabschluss oder sonstige Pflichtverletzungen, sind grundsätzlich ausgeschlossen. Diese Regelung gilt nicht, wenn ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten unsererseits, eines Mitarbeiters oder sonstiger Erfüllungsgehilfen den Schadensersatzanspruch begründet. Bei schuldhafter Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit, gesetzlicher Produkthaftung gemäß deutschem Produkthaftungsgesetz oder bei Verletzung von Garantiezusagen durch uns, ist unsere Haftung jedoch auf die üblicherweise vorhersehbaren Schäden beschränkt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer/Besteller regelmäßig vertrauen darf. Ist unsere Haftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen. Diese Regelungen beeinflussen nicht die Beweislast zum Nachteil des Bestellers und schließen keine Ansprüche aus, die ausdrücklich in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gewährt werden. Für Schäden an Fremd- oder Kundenwaren sowie für Fertigungs- oder Druckfehler übernehmen wir keine Gewährleistung.

Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Begleichung des Kaufpreises bleibt die erworbene Ware unser Eigentum (nachfolgend als „Vorbehaltsware“ bezeichnet). Der Käufer/Besteller ist verpflichtet, die Ware, die sich in unserem Eigentum oder Miteigentum befindet, unentgeltlich aufzubewahren. Ohne unsere ausdrückliche schriftliche Erlaubnis ist es dem Käufer/Besteller untersagt, die Vorbehaltsware ins Ausland zu versenden. Sofern der Käufer/Besteller kein Verbraucher ist und seinen Wohnsitz in Deutschland hat, bleibt die Ware Vorbehaltsware bis zur Erfüllung aller Forderungen, die uns aus irgendeinem Rechtsgrund gegen den Käufer/Besteller jetzt oder in Zukunft zustehen. Nur ein nicht-verbraucher Käufer/Besteller, der in Deutschland ansässig ist, ist befugt, Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr gegen Barzahlung oder unter Eigentumsvorbehalt zu verkaufen. Dieses Recht besteht jedoch nur, solange der Käufer/Besteller nicht in Zahlungsverzug gerät. Pfändungen oder Sicherungsübereignungen sind nicht gestattet. Die aus dem Weiterverkauf oder einem anderen Rechtsgrund (z.B. Versicherung, unerlaubte Handlung) entstehenden Ansprüche bezüglich der Vorbehaltsware tritt der Käufer/Besteller bereits jetzt sicherungshalber in Höhe unserer Forderungen an uns ab. Wir akzeptieren diese Abtretung. Auf Anfrage des Käufers/Bestellers hat dieser uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen, an wen er die Ware, die sich in unserem Eigentum oder Miteigentum befindet, verkauft hat oder wo sie sich sonst befindet, sowie sämtliche Ansprüche aus dem Weiterverkauf oder einem anderen Rechtsgrund (z.B. Schadensersatz wegen Beschädigung) der Vorbehaltsware und uns öffentlich beglaubigte Urkunden über die Abtretung der Ansprüche auszustellen. Wir bevollmächtigen den Käufer/Besteller, der kein Verbraucher ist und in Deutschland ansässig ist, widerruflich, die uns abgetretenen Forderungen in unserem Namen einzuziehen. Im Falle einer Geltendmachung der Forderungen ist der Käufer/Besteller verpflichtet, das Erlangte getrennt von allen Geldern oder Vermögenswerten des Käufers/Bestellers oder Dritter zu halten. Dies beeinträchtigt unser Recht, die Forderungen selbst geltend zu machen, nicht. Wir werden jedoch keine Ansprüche geltend machen, solange der Käufer/Besteller seinen finanziellen Verpflichtungen pünktlich nachkommt. Nach dem Rücktritt vom Vertrag sind wir uneingeschränkt berechtigt, die Vorbehaltsware ganz oder teilweise zurückzunehmen, zu verkaufen oder anderweitig darüber zu verfügen, und der Käufer/Besteller ist verpflichtet, diese herauszugeben. Bis zum Zeitpunkt, an dem das Eigentum an der Vorbehaltsware auf den Käufer/Besteller übergeht, hat dieser die Vorbehaltsware als unser Treuhänder zu halten und sicherzustellen, dass sie ordnungsgemäß gelagert, geschützt und versichert ist. Im Falle von Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Beschlagnahmungen, Pfändungen, Besitznahmen oder sonstigen Eingriffen, ist der Käufer/Besteller verpflichtet, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Falls der Dritte nicht in der Lage ist, uns die entstehenden Kosten für gerichtliche oder außergerichtliche Maßnahmen zu erstatten, haftet hierfür der Käufer/Besteller. Sollte die vorgenannte Regelung des Eigentumsvorbehalts nach dem Recht des Landes, in dem sich die Ware befindet, ganz oder teilweise unwirksam sein, so gilt eine dem Eigentumsvorbehalt entsprechende Sicherung als vereinbart. Sofern die Mitwirkung des Käufers/Bestellers für die Entstehung solcher Rechte und/oder des Eigentumsvorbehalts erforderlich ist, ist dieser verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um solche Rechte bzw. den Eigentumsvorbehalt zu begründen und aufrechtzuerhalten.


Hinweis:
Bitte beachten Sie: Geringfügige Farbabweichungen bleiben vorbehalten und stellen keinen Grund für Reklamationen dar. Wir übernehmen keine Haftung für Druckfehler, Fertigungs- und Sachmängel sowie Beschädigungen an Kundenwaren.